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01.08.2011: Schadenersatz für Kunden geknackter KontenIn Österreich dürfen personenbezogene Daten nur gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet werden. Danach muss derjenige, der die Daten verarbeitet (Auftraggeber), zumindest angemessene Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen und die Daten vor unbefugtem Zugriff schützen (§ 14 DSG). Bei einer Verletzung dieser Vorschriften haftet der Auftraggeber also die Bank.Mehr dazu bei http://diepresse.com/home/techscience/internet/682410/Datenschutz_Schadenersatz-fuer-GISKunden-moeglich?_vl_backlink=/home/techscience/internet/index.do Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Ez Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2280-20110801-schadensersatz-wegen-mangelhaftem-datenschutz.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2280-20110801-schadensersatz-wegen-mangelhaftem-datenschutz.html Tags: #Bankdaten #Wien #Banken #Datensicherheit #EC #Datenpannen #skandale #Verbraucherdatenschutz Erstellt: 2011-08-01 12:18:45 Aufrufe: 5015 Kommentar abgeben |
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