31.07.2011: "Boykott-Verbot" gegen Meinungsfreiheit
Am 12. Juli wurde in Israel von einer knappen Mehrheit im Parlament, ein „Boykott-Gesetz“ verabschiedet, das jedem Siedler in der Westbank, der sich vom Boykott geschädigt fühlt, das Recht gibt, eine Kompensation von jeder Person oder Organisation zu verlangen, die zum Boykott aufruft, ohne dass ein dadurch entstandener Schaden nachgewiesen werden muss.Die israelische Friedensbewegung "Gush Shalom" hat dagegen Klage beim Obersten Gericht eingelegt und darauf hingewiesen, dass ein solches Gesetz der Verfassung widerspricht, weil das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebrochen wird. Schließlich ist ein Boykott-Aufruf ein ebenso legitimer politischer Akt wie eine Straßendemonstration.
Diese Gesetz verstößt ebenso gegen die Menschenrechte wie
- Das Gesetz, das Leute, die in der Armee gedient haben, für zivile Positionen bevorzugt, wodurch alle arabischen Bürger ausgeschlossen sind.
- Das Gesetz, das arabischen Bürgern untersagt, einen Partner aus den besetzten Gebieten zu heiraten und mit ihm in Israel zu leben.
- Das Gesetz (In Vorbereitung), das NGOs verbietet, Spenden von mehr als 5.000 Dollar aus dem Ausland anzunehmen.
Mehr dazu im Artikel von Uri Avnery im Freitag http://www.freitag.de/politik/1130-gewissen-in-aufruhr-demokratie-im-abschwung
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Tags: #Informationsfreiheit #Grundrechte #Israel #Boykott #Versammlungsrecht #Ueberwachung
Erstellt: 2011-07-31 10:40:30 Aufrufe: 4955
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