23.07.2011: Kann die Euro-Cloud die Wolke retten?
Plug-And-Play-Services wie Apples iCloud sind rechtlich bedenklich. Keine Firma darf ihre Kundendaten einer Cloud anvertrauen, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Daten innerhalb der EU bleiben. Beim Speichern von personenbezogenen Daten ist das EU-Recht sehr streng. Dies ist nur erlaubt, wenn es einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand gibt oder der Betreffende in die Speicherung eingewilligt hat.Auch eine geregelte Auftragsdatenverarbeitung ist nur gestattet, wenn der Verarbeiter der Daten innerhalb der EU sitzen und alle Bedingungen des EU-Datenschutzes erfüllt sind.
So kann man/frau mit der Apple iCloud nur glücklich werden, wenn Apple garantiert, dass alle beteiligten Server in der EU stehen und fremde Stellen, etwa aus den USA keinen Zugriff haben.
Mehr dazu bei http://www.it-director.de/nc/home/newsdetails/article/datenschutz-und-die-verlaengerte-werkbank.html
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Tags: #Datenschutz #Apple #Cloud #Scoring #ZentraleDatenbanken #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2011-07-23 07:46:04 Aufrufe: 27097
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