21.07.2011: Abschied von Elena wegen Kosten und "offenbar verfassungswidrig"
Die Verfassungsklage von 22.000 Menschen gegen ELENA hat sicher auch zum Ende dieser Vorratsdatenspeicherung beigetragen. Die Verfassungswidrigkeit stand in dem Gesetz gleich mehrfach: Informationen über Streik und Kündigungsgründe sind sensible Daten; der Missbrauch der gespeicherten Daten durch die vielen zugriffsberechtigten Nutzer hätte nie zuverlässig sicher gestellt werden können. Warum die Daten nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, wie Beamte, Richter und Soldaten, gespeichert werden sollten ist kaum plausibel erklärbar.Der 2. Grund sind die aus dem Ruder gelaufenen Kosten. Denn nach Berechnungen der Kommunen wäre die Umsetzung von „Elena“ achtmal teurer geworden als geplant. Die Kosten pro Arbeitnehmer lagen danach nicht bei zehn Euro, sondern zwischen 60 und 80 Euro.
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Tags: #ELENA #Arbeitnehmerdatenschutz #Datenpannen #skandale #Scoring
Erstellt: 2011-07-21 08:04:46 Aufrufe: 5439
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