10.07.2011: "Keine Notwendigkeit und unverhältnismäßig"
In seinem Newsletter für Juli verurteilt der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx die derzeit gültige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung."The information provided by the Member States is not sufficient to draw a positive conclusion on the need for data retention as it has been developed in the Directive. Further investigation of necessity and proportionality is required, and in particular the examination of alternative, less privacy-intrusive means."
Peter Hustinx, EDPS.
Die Informationen aus den Mitgliedstaaten reicht nicht aus, um ein positives Fazit für eine Notwendigkeit zur Vorratsdatenspeicherung zu geben, insbesondere im Hinblick darauf wie sich die Richtlinie praktisch entwickelt hat. Weitere Untersuchungen zur Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sind erforderlich, insbesondere sind Alternativen zu prüfen, die weniger in die Privatsphäre eingreifen.
Mehr dazu bei http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/EDPS/PressNews/Newsletters/Newsletter_29_EN.pdf
Anmerkung: Eine schöne Ohrfeige für deutsche Landes- und Bundesinnenminister ist auch der Satz: "the necessity for data retention as provided in the Directive has not been sufficiently
demonstrated" - also eigentlich hat's nicht funktioniert.
Wer immer noch nicht weiß, wie leicht man eine Vorratsdatenspeicherung umgehen kann, sollte hier mal nachschauen: Sicher im Internet
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2011-07-10 07:55:53 Aufrufe: 5315
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