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Zivilklausel in TübingenDas Bündnis Schule ohne Militär und Aktion Freiheit statt Angst e.V. begrüßen den Erfolg der Uni Tübingen Zivilklauseln in der Grundordnung der Universität verankert zu haben. „Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.“Jeder Wissenschaftsbetrieb muss für sein Handeln in die Verantwortung genommen werden. Nach Tübingen stehen weitere Zivilklauseln an den Unis Bremen und Karlsruhe in der Diskussion. In Bremen harren seit 1986/1991 vorbildliche Senatsbeschlüsse auf ihre Umsetzung. Die Webseiten über Zivilklauseln
Anmerkung: Siehe dazu auch unsere Artikel
Sowie die aktuellen Artikel der GEW zum Thema
Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Dz Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2222-20110709-zivilklauseln-an-die-unis.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2222-20110709-zivilklauseln-an-die-unis.html Tags: #FsaMitteilung #Zivilklausel #Tuebingen #SchuleohneMilitaer #Buendnis #IMI Erstellt: 2011-07-09 08:52:16 Aufrufe: 7586 Kommentar abgeben |
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