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05.07.2011: Betriebsrat muss sich am BR-PC nicht personalisiert anmeldenAuch wenn eine persönliche Anmeldung im Unternehmen für alle Computer vereinbart worden ist, muss sich ein Betriebsrat am PC im Betriebsratsbüro nicht persönlich anmelden sondern darf eine Sammelkennung nutzen.Das LAG urteilte, dass aufgrund des Strukturprinzips der Unabhängigkeit in der Betriebsverfassung Eingriffe in die Selbstorganisation des Betriebsrates einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedürfen. Der Betriebsrat bestimme grundsätzlich allein, wie der Computer genutzt werde. [LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011, 10 TaBV 1984/10] Mehr dazu bei http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1309782057.31&d_start:int=0&topic=Recht&topicView=Recht Unsere Seite zum Arbeitnehmerdatenschutz Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Do Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2211-20110705-lag-staerkt-arbeitnehmerdatenschutz.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2211-20110705-lag-staerkt-arbeitnehmerdatenschutz.html Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #PCNutzung #BR #Betriebsrat #Ueberwachung #LAG #Urteil Erstellt: 2011-07-05 07:42:36 Aufrufe: 6292 Kommentar abgeben |
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