05.07.2011 LAG stärkt Arbeitnehmerdatenschutz

05.07.2011: Betriebsrat muss sich am BR-PC nicht personalisiert anmelden

Auch wenn eine persönliche Anmeldung im Unternehmen für alle Computer vereinbart worden ist, muss sich ein Betriebsrat am PC im Betriebsratsbüro nicht persönlich anmelden sondern darf eine Sammelkennung nutzen.
Das LAG urteilte, dass aufgrund des Strukturprinzips der Unabhängigkeit in der Betriebsverfassung Eingriffe in die Selbstorganisation des Betriebsrates einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedürfen. Der Betriebsrat bestimme grundsätzlich allein, wie der Computer genutzt werde. [LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011, 10 TaBV 1984/10]

Mehr dazu bei http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1309782057.31&d_start:int=0&topic=Recht&topicView=Recht

Unsere Seite zum Arbeitnehmerdatenschutz

Alle Artikel zu


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Do
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2211-20110705-lag-staerkt-arbeitnehmerdatenschutz.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2211-20110705-lag-staerkt-arbeitnehmerdatenschutz.htm
Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #PCNutzung #BR #Betriebsrat #Ueberwachung #LAG #Urteil
Erstellt: 2011-07-05 07:42:36
Aufrufe: 6292

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.
Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

Wir im Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Datenschutz  Sitemap