05.07.2011: Betriebsrat muss sich am BR-PC nicht personalisiert anmelden
Auch wenn eine persönliche Anmeldung im Unternehmen für alle Computer vereinbart worden ist, muss sich ein Betriebsrat am PC im Betriebsratsbüro nicht persönlich anmelden sondern darf eine Sammelkennung nutzen.Das LAG urteilte, dass aufgrund des Strukturprinzips der Unabhängigkeit in der Betriebsverfassung Eingriffe in die Selbstorganisation des Betriebsrates einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedürfen. Der Betriebsrat bestimme grundsätzlich allein, wie der Computer genutzt werde. [LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011, 10 TaBV 1984/10]
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #PCNutzung #BR #Betriebsrat #Ueberwachung #LAG #Urteil
Erstellt: 2011-07-05 07:42:36 Aufrufe: 6292
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