02.07.2011: In den Busch schießen und irgendwen finden
Bereits bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm vor sechs Jahren haben die Verfolgungsbehörden per groß angelegter Funkzellenauswertung Aktivisten durchleuchtet.
Im Oktober 2005 fand das ersten großen Vorbereitungstreffen gegen den G8-Gipfel in der Hamburger "Universität für Wirtschaft und Politik" mit rund 250 Teilnehmern statt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt machten sich hierfür auf Vorrat gespeicherte Mobilfunkdaten zunutze, indem das BKA beim Generalbundesanwalt "angeregte, einen Beschluss gem. §§100 g,h StPO zur Beschaffung der Verbindungsdaten der Funkzelle des Veranstaltungsortes in Hamburg, 'Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik' zu beantragen". Dadurch wurden alle Bewohner wie auch Besucher, die sich innerhalb von drei Tagen in der entsprechenden Hamburger Funkzelle aufhielten, protokolliert. Das Ziel des BKA war es, "festzustellen, welche Personen, insbesondere aus dem Raum Berlin, an dem Treffen in Hamburg teilgenommen haben".
Mehr dazu bei http://www.heise.de/tp/artikel/35/35043/1.html
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Kommentar: RE: 20110702 Funkzellenabfrage auch schon bei G8 Gipfel
Wie kann ein Richter so etwas genehmigen? Das ist ja praktisch eine temporäre Vorratsdatenspeicherung, die es damals (und heute) gar nicht gab.
Trotzdem wurden über 100.000 Daten ohne konkreten Anlass gespeichert und gerastert. Über soviel Ignoranz von Grundrechten kann man nur den Kopf schütteln.
Sally 2011-07-02 08:20:02
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Dg
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Tags: #BKA #G8Gipfel #Funkzellenabfrage #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Grundrechte
Erstellt: 2011-07-02 07:29:58 Aufrufe: 6366
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