30.06.2011 Smart Meter im Bundestag

30.06.2011: Smart Meter Regelung aus Datenschutzsicht „gefährlicher Unsinn“

Gestern hat der Deutsche Bundestag allen Einwänden zum Trotz über mangelhafte datenschutzrechtliche Regelungen für die Erfassung von Energieverbrauch und -einspeisung über „Smart Meter“ beschlossen.
Der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert, stellt dazu fest: „Smart Meter, das elektronische Ablesen z. B. des Stromverbrauchs, erlaubt künftig die Erstellung detailliertester Persönlichkeitsprofile über den Verbrauch der Energie und somit Aussagen über die Lebensgewohnheiten der Verbraucher. Auch das Recht auf die Unverletzlichkeit der  Wohnung steht damit in Frage. Die derzeitigen gefährlichen und teilweise unsinnigen Regelungen müssen modifiziert werden.“

Mehr dazu bei http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachnews/bundestag-soll-aus-datenschutzsicht-201egefahrlichen-unsinn201c-regeln/

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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Ueberwachung #smartmeter #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2011-06-30 06:48:51
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