23.04.2009 Zensurgesetz im Bundeskabinett

Zensurgesetz im Bundeskabinett beschlossen

Trotz massiver verbaler Auseindersetzungen auf der Pressekonferenz zwischen Familienministerin von der Leyen und Justizministerin Zypries hat das Bundeskabinett das umstrittene Gesetz zu Internetsperren beschlossen.

"Beinahe hilflos muss der Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) mitanhören und mitansehen, wie seine beiden Kabinettskolleginnen Ursula von der Leyen (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) sich - immer lächelnd - eine gute Dreiviertelstunde lang angiften, anätzen und, mal unterschwellig, mal offensichtlich, gegenseitig die Kompetenz absprechen. Augenrollen inklusive.

Nicht mal in Fachfragen sind sich die beiden Ministerinnen einig. Etwa in der Frage der möglichen Strafverfolgung. Zypries erklärt: Der Gesetzentwurf lässt zu, dass Ermittler mittels der IP-Adressen verfolgen können, wer versucht, auf gesperrte Seiten zu gelangen. Allerdings würden die Daten nicht gespeichert. Die Ermittler könnten jedoch stichprobenartig in Echtzeit versuchte Seitenzugriffe beobachten und dann zur Anzeige bringen.

Von der Leyen hingegen sagt, die Ermittler würden in der Lage sein, Verhaltensmuster einzelner Nutzer zu erkennen. Wer also öfter auf eine Seite zugreift, wird eher mit Strafverfolgung rechnen müssen, als der, dessen IP-Adresse nur einmal zufällig auftaucht. Das aber würde die Speicherung der Daten voraussetzen, die Zypries gerade ausgeschlossen hat."

 Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/348/465933/text/

 

 Die Kritik am Gesetz findet sich neben unseren Pressemitteilungen zu dem Thema auch bei http://netzpolitik.org/2009/bundesregierung-beschliesst-zensurgesetz/ und http://netzpolitik.org/2009/zypries-hier-ist-scheisse-einmal-so-gesagt-zensursula/ :

Die Kritik richtet sich derzeit vor allem auf drei Aspekte:

Justizministerin (!) Brigitte Zypries hat in der Pressekonferenz gleich noch die Unschuldsvermutung abgeschafft für Leute, die aus Versehen oder als Opfer einer gezielten Falle  auf die Stopp-Seiten geraten:

"Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe."

 


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Erstellt: 2009-04-23 07:38:09
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