17.06.2011: Rote Ampel für die Vorratsdatenspeicherung
Eine Studie des Centrum für Europäische Politik bewertet die Anwendung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die Mitgliedstaaten, den Nutzen der Maßnahme sowie ihre Auswirkungen und kommt dabei zu dem Schluss:"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten will, die die unzureichende Richtlinie noch nicht umgesetzt haben. Die Nachteile, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbunden sind, stehen völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirkt. Die Regelungen verstoßen daher gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Datenschutz und auf die Berufs- und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit."
Vernichtend ist die Einschätzung zur Vereinbarkeit mit EU-Recht:
"Die Richtlinie zur VDS verstößt gegen die Grundrechte auf die Achtung des Privatlebens (Art. 7 ChGR),
auf Datenschutz (Art. 8 ChGR) und auf die Berufs- und wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (Art. 15 und
16 ChGR), da der Eingriff, wie oben dargelegt, unverhältnismäßig ist."
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #cep #Studie #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2011-06-17 06:23:30 Aufrufe: 6516
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