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11.06.2011: Gerichtsverfahren sollen klären ob man/frau die Polizei mit einem Handy aufnehmen darfWenn Sie mit Ihrem Handy ein Video von Polizisten machen, die einen Verdächtigen verhaften, ist das eine "heimlich Aufnahme"? Diese Frage kann ein Angeklagter nun mit Hilfe der ACLU in Massachusetts klären.Er hatte nach Aussage einen Zeugen sagen hören, "du tust ihm weh, hör auf". Daraufhin zog er sein Handy und hielt es in die Höhe, um die Verhaftung zu dokumentieren. Als ihn die Polizei fragte ob er ein Video aufnähme, räumte er dies ein und bestätigte, dass er eine Aufnahme des Vorfalls hätte. Der Offizier antwortete mit seiner Verhaftung. Sein Anwalt verweist nun auf ein Urteil von 1999. In diesem Fall hat der Gerichtshof entschieden, dass Bürger Aktivitäten des öffentlichen Lebens auf öffentlichem Eigentum aufnehmen dürfen. Es gibt auch noch ein Urteil von 2001 für einen Autofahrer in Massachusetts, der für die heimliche Aufnahme einer Verkehrskontrolle belangt wurde. In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass die Platzierung des Aufnahmegerätes in plain sight (anstatt es zu verbergen) genügt hätte, um die Aufzeichnung legal zu machen. Mehr dazu bei http://arstechnica.com/tech-policy/news/2011/06/if-you-pull-out-your.ars Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Cx Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2162-20110611-informationsfreiheit-bei-polizeiaktionen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2162-20110611-informationsfreiheit-bei-polizeiaktionen.html Tags: #Videoueberwachung #Informationsfreiheit #Persoenlichkeitsrecht #Polizei Erstellt: 2011-06-11 07:08:04 Aufrufe: 6754 Kommentar abgeben |
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