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EU Kommission: Vorratsdatenspeicherung nur bei kommerziellen Diensten
In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahmedie bestätigt die EU-Kommission , dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nur für Angebote gilt, die wirtschaftlicher oder kommerzieller Art sind oder mit einer solchen Tätigkeit in Verbindung stehen, nicht aber für unentgeltliche Dienste ohne kommerziellen Hintergrund. Eine erfreuliche Feststellung, mal sehen, was deutsche Gerichte dazu sagen, denn bisher hat z.B. die Netzagentur die gegenteilige Regierungsauffassung unterstützt. Mehr Infos dazu: Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/13Z Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/216-20090421-eu-kommission-vorratsdatenspeicherung-nur-bei-kommerziellen-diensten.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/216-20090421-eu-kommission-vorratsdatenspeicherung-nur-bei-kommerziellen-diensten.html Tags: # Erstellt: 2009-04-21 06:56:07 Aufrufe: 2837 Kommentar abgeben |
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