23.05.2011 DNA-Sammelwut stoppen!

Aktuelles Update: Freitag, 26. August 2011 12:00 Berlin: Europäischer Aktiontag gegen die EU Datesammelwut

Offener Brief: DNA-Sammelwut stoppen! Jetzt unterschreiben!

Aktion Freiheit statt Angst e.V. unterstützt die Aktion des GEN-ethischen Netzwerks gegen die DNA-Sammelwut. Deshalb dokumentieren wir hier den auch von uns unterzeichneten Offenen Brief an die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Seit ihrer Einrichtung 1998 wächst die DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt beständig; derzeit umfasst sie bereits über 700.000 DNA-Profile. Längst geht es nicht mehr nur um Kapitalverbrechen wie Mord oder Vergewaltigung – wenn das jemals die alleinige Zielsetzung der polizeilichen Erfassung biologischer Merkmale gewesen ist. DNA-Proben werden bei jeder sich bietenden Gelegenheit entnommen, etwa bei Wohnungseinbrüchen, Diebstählen oder sogar Fällen von Beleidigung, und oft auch im Rahmen von Massengentests. Angesichts dieser Entwicklung hat sich selbst die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wiederholt gegen die „präventive Ausweitung der DNA-Erfassung“ ausgesprochen und dagegen, dass „der Verdachtsmoment und der Zugriff des Staates auf den Einzelnen sehr weit nach vorne verlagert wird“.

Die DNA-Überwachung heute hat diese problematischen Dimensionen längst angenommen. Die Zahl der in den DNA-Datenbanken der Kriminalämter von Bund und Ländern gespeicherten DNA-Profile wächst beständig, und die Datenspeicherung wird schlecht kontrolliert. Es ist höchste Zeit, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen.

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Offener Brief: DNA-Sammelwut stoppen!

Wir Unterzeichnenden lehnen die zentrale Speicherung von aus Körperspuren gewonnenen Daten als gefährliches überwachungsstaatliches Instrumentarium ab. Folgende Korrekturen der derzeitigen Praxis sind aus unserer Sicht zwingend erforderlich:

1. Eine Revision des grundrechtlich höchst problematischen Gesetzes von 2005

Die drastische Expansion der DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt (BKA) geht auf eine Gesetzesreform von 2005 zurück. Seitdem kann die DNA von Beschuldigten auch bei Bagatelldelikten gespeichert werden, wenn sie als Wiederholungstaten gelten. Außerdem ermöglicht die Reform, DNA auch ohne richterliche Anordnung zu analysieren und das Profil zu speichern – wenn die Betroffenen „freiwillig“ zustimmen. Die Bedingungen dieser Freiwilligkeit sind oft mehr als fragwürdig, etwa in Verhörsituationen. Auf diese Weise umgehen die Behörden laut Erhebungen von Datenschutzbeauftragten bei weit mehr als 90 Prozent der DNA-Entnahmen eine richterliche Anordnung. So ist die DNA-Analyse heute fast schon ein alltägliches, polizeiliches Verfahren; das zeigt sich unter anderem auch darin, dass sich nur noch weniger als vier Prozent der Datenbanktreffer auf schwere Straftaten wie Sexualdelikte, Körperverletzung, Freiheitsentzug oder Mord beziehen, für deren Aufklärung die Datenbank 1998 vorgeblich eingerichtet worden war.

Wir fordern eine Revision des Gesetzes, die die polizeiliche Erstellung und Speicherung von DNA-Profilen in enge Schranken verweist!

2. Eine unabhängige, umfassende und regelmäßige datenschutzrechtliche Kontrolle der DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt (BKA):

Inzwischen sind mehr als 700.000 DNA-Personen-Profile in der zentralen Datenbank des BKA gespeichert. Bislang wird die Rechtmäßigkeit der Speicherung nur selten und stichprobenartig von Datenschutzbeauftragten geprüft. Eine solche Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs im Jahr 2007 brachte ans Licht, dass gesetzliche Bestimmungen gravierend verletzt worden waren. Mehr als 40 Prozent der DNA-Profile, deren Speicherung die Datenschützer auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht hatten, mussten gelöscht werden. Auch Verfassungsbeschwerden haben immer wieder Erfolg, wenn sie sich gegen die Speicherung von DNA-Profilen in der BKA-Datenbank richten. Eine regelmäßige und unabhängige Kontrolle der Datensammlung ist deshalb ebenso erforderlich wie die sofortige Löschung nicht rechtmäßig gespeicherter DNA-Profile.

Wir fordern eine unabhängige, funktionierende Kontrolle der Polizei und verbindliche Vorschriften zur Löschung der Datensätze, deren Einhaltung regelmäßig von unabhängiger Seite überprüft wird!

3. Ein Verbot der Ermittlung von Verwandtschaftsbeziehungen oder persönlichen Eigenschaften mithilfe von DNA-Proben und -Daten.

Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt es, DNA-Profile für die Identifizierung einer Person einzusetzen. Diese Profile werden anhand von Abschnitten auf der DNA erstellt, die als nicht-kodierend gelten, aus denen also keine Rückschlüsse auf körperliche Eigenschaften möglich sein sollen. Seit 2005 darf darüber hinaus auch die Information über das chromosomale Geschlecht gespeichert werden.
Durch eine Analyse der so genannten kodierenden DNA-Abschnitte auf weitere Eigenschaften zu schließen, ist vom Gesetz zwar bisher nicht gedeckt. In der humangenetischen Forschung wird jedoch die Unterscheidung zwischen „kodierenden“ und „nicht-kodierenden“ DNA-Abschnitten zunehmend brüchig. Es ist zu befürchten, dass DNA-Profile für die Gewinnung von immer mehr Informationen eingesetzt werden. Schon heute legen so genannte partielle Treffer – wenn Datensätze beim Suchlauf in den polizeilichen Datenbanken teilweise übereinstimmen – Verwandtschaftsbeziehungen offen. Technisch kann das durch eine Speicherung der DNA-Profile in digitalen Codes („Hashes“) verhindert werden.

Wir fordern eine Regelung, die Rückschlüsse auf körperliche Eigenschaften aus DNA-Proben im Rahmen polizeilicher Ermittlungen nachhaltig verhindert!

4. Ein Ausstieg aus dem globalen DNA-Datenaustausch.

Zentrale polizeiliche DNA-Datenbanken gibt es bereits in 56 Staaten. Zunehmend wird ihre Vernetzung vorangetrieben – trotz international heterogener Datenschutzbestimmungen. Der sogenannte Prozess von Prüm zur Verschaltung der europäischen Datenbanken ist bereits in einem Beschluss der Europäischen Union (EU) verankert und soll bis zum 26. August diesen Jahres abgeschlossen sein. Erst jüngst stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EuGH) fest, dass die britische Polizei mit ihrer DNA-Datenbank das Grundrecht auf Datenschutz sehr weitgehend verletzt hat. Schon allein deshalb muss die Vernetzung der DNA-Analysedatei beim Bundeskriminalamt mit DNA-Datenbeständen anderer Länder sofort eingestellt werden.

Wir fordern einen sofortigen Stopp von Projekten des internationalen Datenaustausches wie zum Beispiel des Abkommens über einen transatlantischen Datenaustausch mit den USA !

Diese Maßnahmen können nur ein Anfang sein. Langfristig müssen polizeiliche DNA-Datenbanken aufgelöst werden. Die dahinter stehende präventive Logik untergräbt im Namen einer zweifelhaften „Sicherheit“ nicht nur stetig und nachhaltig Grundrechte: Dass Personen, die einmal beschuldigt oder verurteilt wurden, für Jahre oder Jahrzehnte überwacht und kriminalisiert werden, widerspricht dem Grundsatz der Rehabilitation. Auch die Unschuldsvermutung wird zur Farce, etwa in Massengentests. Die Logik polizeilicher DNA-Datenbanken verschleiert gesellschaftliche und soziale Bedingungen von Straftaten: Die permanente Ausweitung der DNA-Datenspeicherung auf Bagatelldelikte wie etwa Diebstahl führt dazu, dass sozial weniger privilegierte und marginalisierte Bevölkerungsschichten erfasst werden. Je weiter sich die Logik dieser Praktiken gesellschaftlich verbreitet, desto plausibler und durchsetzungsfähiger wird eine Totalerfassung der Bevölkerung, wie sie von Rechts- und Innenpolitikern gelegentlich schon gefordert worden ist.

DNA-Sammelwut der Polizei stoppen!
Gegen die permanente Erosion der Grundrechte!

www.fingerwegvonmeinerDNA.de
wattestaebchen@gen-ethisches-netzwerk.de

Der offene Brief als pdf

HIER UNTERSCHREIBEN!


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1BH
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Tags: #Aktivitaet #dna #gen-ethischesNetzwerk #Datenschutz #Privatsphaere #offenerBrief #Datenbank
Erstellt: 2011-05-23 12:42:55
Aufrufe: 12661

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