Korruptions- und Strafverfolgung beim Mißbrauch von EU-Fördergeldern
OLAF Berichte
Die jährlichen Berichte des Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, kurz OLAF, zeigen einen permanent hohen Stand der eingehenden Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und damit verbundenen möglichen finanziellen Betrug. Dabei verfolgt OLAF weithin die Politik der EU-Kommission, Nulltoleranz gegenüber Korruption zu zeigen. Die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten funktioniert zwar formell, aber führen in der Realität häufig nicht zu rechtsstaatlichen und juristischen Konsequenzen.1
OLAF kann nur Verwaltungsuntersuchungen durchführen, so der Bericht des für OLAF zuständigen Untersuchungsausschusses an den Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments. Die Behörde kann demzufolge keine Straf- oder Disziplinarverfahren einleiten – bei ersteren ist sie auf die Justiz der Mitgliedstaaten bei letzteren auf die entsprechenden Organe der EU angewiesen. „Sobald das OLAF eine Untersuchung abgeschlossen und den Fall an den betreffenden Mitgliedstaat übergeben hat, entzieht sich das weitere Vorgehen seinem Zugriff“ erklärte Rosalind Wright, die Vorsitzende des Ausschusses. Die Effektivität von OLAF hängt demnach in hohem Maße von zwei Partnern ab, welche die Ergebnisse der Ermittlungen in förmlichen Verfahren umsetzen: Den nationalen Justizbehörden und den übrigen Behörden der EU. quelle: Wikipedia (Zugriff am 09.September 2013)
Die Tabelle stellt eine Aufschlüsselung der an Mitgliedstaaten übertragenen Maßnahmen dar.
EU-Staatsanwaltschaft
Zum Schutz von Steuergeldern vor Betrug schlug die Europäische Kommission am 17. Juli 2013, eine europäische Staatsanwaltschaft vor und will somit die Wirksamkeit der Strafverfolgung, erhöhen. Die neu formierte Staatsanwaltschaft soll der proklamierten Nulltoleranzvereinbarung nachkommen und eine bessere Strafverfolgung ermöglichen. Laut EU-Verfahren müssen für die Umsetzung des Vorschlages alle Mitgliedsstaaten zustimmen. Sollte es zu einer EU-Staatsanwaltschaft kommen, ist anzumerken das für Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland eine Beteiligung, laut bestehender Vereinbarung, lediglich Fakultativ wäre. Viviane Reding fordert die Mitgliedstaaten auf binnen einen Jahres den Vorschlag der Kommission anzunehmen, damit am 1. Januar 2015 die EU-Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll ausschließlich zuständig sein für die Verfolgung von Straftaten zu Lasten des EU-Haushalts, das würde bedeuten, dass "OLAF keine Verwaltungsuntersuchungen mehr zu EU-Finanzbetrug oder anderen Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU durchführen wird. Für solche Straftaten wird nämlich nach ihrer Einrichtung ausschließlich die Europäische Staatsanwaltschaft zuständig sein. Hat das OLAF einen Verdacht hinsichtlich einer solchen Straftat, muss es künftig die Europäische Staatsanwaltschaft in einem möglichst frühen Stadium davon in Kenntnis setzen."2
Laut dem derzeitigen Vorschlag soll die europäische Staatsanwaltschaft hierarchisch organisiert sein, an deren Spitze ein vom EU-Parlament und Ministerrat ausgewählter EU-Staatsanwalt stehen soll, zgl. vier Stellvertreter. Dies Kopfteam wiederum, soll in den jeweiligen Mitgliedsstaaten "delegierte Europäische Staatsanwälte", die gleichzeitig "normale" Staatsanwälte sein sollen, ernennen.3
Kritik zur EU-Staatsanwaltschaft
Ein Beobachter hält eine EuStA nach wie vor, für einen schweren Verstoß gegen das Subsidaritätsprinzip und weitestgehend überflüssig. Des weiteren ist fraglich wie der Schutz und die Wahrung von Rechten von Beschuldigten im Strafverfahren gewährleistet werden soll. Ein nicht unerheblicher Kritikpunkt besteht dahingehend, dass die Europäische Staatsanwaltschaft nicht bei der europäischen Justizbehörde Eurojust, sondern auf der Stelle des Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) verortet ist, was an die EU-Kommission angegliedert ist.