Regierungsentwurf zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorgelegt
Inneres/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/STO) Der Beschluss des Rats der EU-Innen- und
Justizminister vom 23. Juni 2008 "zur Vertiefung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des
Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität" soll in
deutsches Recht umgesetzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung ( 16/12585
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612585.pdf> ) vor, der am
23. April in erster Lesung im Bundestagsplenum behandelt werden soll.
Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, sieht der Ratsbeschluss den
automatisierten Austausch von DNA-und Fingerabdruckdaten sowie Daten aus
Kraftfahrzeugregistern zwischen allen EU-Mitgliedstaaten vor. Während im
Falle der Kfz-Registerdaten der "volle lesende Online-Zugriff"
ermöglicht werde, erfolge bei DNA- und Fingerabdruckdaten "der Zugriff
auf anonymisierte Indexdatenbanken im sogenannten
hit-/no-hit-Verfahren". Dabei werde im Trefferfall eine Kennziffer für
weitere Anfragen übermittelt, die im Wege der Rechtshilfe zu stellen
seien.
Daneben regelt der sogenannte Ratsbeschluss Prüm den Angaben zufolge den
Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen
sowie von Informationen über "terroristische Gefährder". Ferner sehe er
verschiedene Formen der operativen polizeilichen Zusammenarbeit wie etwa
gemeinsame Streifen und polizeiliche Hilfeleistung bei Unglücksfällen
und Großereignissen vor.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 108
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