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Verwaltungsgericht befreit Freenet-Mobilfunktöchter von Pflicht zur VerbindungsdatenspeicherungDie Bundesregierung darf die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile vorläufig nicht zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden anlasslos aufzuzeichnen. Das besagt ein heute veröffentlichter Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16.01.2009 (Az. VG 27 A 331.08).[1] Darin bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig. Talkline, Debitel und Klarmobil bieten ihren Kunden dementsprechend an, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen. Auch Hansenet/Alice weigert sich, die Kennungen (IP-Adressen) seiner Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern. Gegen eine anderslautende Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27.01.2009 hat das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht (Az. 21 L 234/09). Mit Privatdemail.net und Xerobank.com gibt es inzwischen auch Anbieter von E-Mail-Postfächern, die der Pflicht zur Erfassung aller E-Mail-Kontakte trotzen. Die vollständige Presseerklärung vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/303/79/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/13Q Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/207-20090416-vg-befreit-freenet-mobilfunktoechter-von-pflicht-zur-verbindungsdatenspeicherung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/207-20090416-vg-befreit-freenet-mobilfunktoechter-von-pflicht-zur-verbindungsdatenspeicherung.html Tags: # Erstellt: 2009-04-16 07:20:05 Aufrufe: 3066 Kommentar abgeben |
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