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Anhörung zur Verfolgung der Vorbereitung terroristischer Anschläge
Rechtsausschuss
Berlin: (hib/BOB) Drei Gesetzentwürfe, die sich mit der Verfolgung der
Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, vornehmlich in
terroristischen Ausbildungslagern im Ausland, beschäftigen, sind Thema
einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, den 22.
April. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen es in ihrem
Gesetzentwurf ( 16/11735
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611735.pdf> ) den Behörden
erleichtern, potenzielle Attentäter in Haft zu behalten. Künftig werde
derjenige mit der Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft, der eine
schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitete. Vorgesehen ist, dass
unter das neue Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als
Ausbilder in einem sogenannten "Terrorcamp" tätig seien oder sich darin
ausbilden ließen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu
begehen. Mit Strafe bedroht sei weiterhin die Herstellung oder das
Überlassen bestimmter Stoffe (beispielsweise Viren, Gift und radioaktive
Materialen). Die Bundesregierung hat mittlerweile einen eigenen
Gesetzentwurf ( 16/12428
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612428.pdf> ) vorgelegt, in
dem sie die Formulierungen der Regierungsfraktionen übernimmt und die
Auffassungen des Bundesrates vorstellt. In einem Gesetzentwurf der
Länderkammer ( 16/7958
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607958.pdf> ) soll
ebenfalls ein Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager unter
Strafe gestellt werden.
Zu der Anhörung sind eingeladen Kathrin Gierhake vom
Rechtsphilosophischen Seminar der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Jürgen
Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe; Rainer Griesbaum,
Ständiger Vertreter des Generalbundesanwaltes, Bundesgerichtshof aus
Karlsruhe; Professor Markus Heintzen von der Freien Universität Berlin,
Fachbereich Rechtswissenschaft; Professor Florian Jeßberger von der
Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin,
Lichtenberg-Professur für Internationales Strafrecht und
Strafrechtsvergleichung; Anke Müller-Jacobsen, Rechtsanwältin und
Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer aus
Berlin; Klaus Rogner, Bundesamt für Verfassungsschutz aus Köln;
Professor Ulrich Sieber, Direktor und Leiter der strafrechtlichen
Abteilung, Max-Planck-Institut Freiburg im Breisgau und Jörg Ziercke,
Präsident des Bundeskriminalamts aus Wiesbaden. Die Anhörung beginnt um
15 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300. Anmeldung bitte unter
rechtsausschuss@bundestag.de
siehe auch: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/51_Staatsgef__hrdene_Gewalttaten/index.html
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 107
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