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Die für 2011 geplante Volkszählung ist am Montag, dem
20. April, Thema eines öffentlichen erweiterten
Berichterstattergesprächs des Innenausschusses. Nach dem Gesetzentwurf
der Bundesregierung "zur Anordnung des Zensus 2011" ( 16/12219
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612219.pdf> ) soll es bei
der Volkszählung erstmalig nicht zu einer Befragung aller Einwohner
kommen. Um die Kosten sowie die Belastungen für die Betroffenen
möglichst gering zu halten, solle die Volkszählung vielmehr "im
Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer
Verwaltungsregister" erfolgen. Befragungen sollten lediglich ergänzend
vorgenommen werden.
Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den
registergestützten Zensus geschaffen werden. Zu dem
Berichterstattergespräch, das ab 16.00 Uhr im
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101, stattfindet, werden neben dem
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als Sachverständige unter
anderem Vertreter des Statistischen Bundesamtes sowie der Evangelischen
Kirche in Deutschland erwartet.
Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik 1987 und in der
damaligen DDR 1981 statt. Da die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen
und die darauf aufbauenden Statistiken immer ungenauer würden, sei eine
neue Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) erforderlich, um
verlässliche Grunddaten für politische und wirtschaftliche
Entscheidungen und Planungen zu erhalten, begründet die Regierung den
Gesetzentwurf. Zudem schrieben EU-Vorgaben gemeinschaftsweite Volks- und
Wohnungszählungen für 2011 vor.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 107
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