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19.04.2011: EU Bericht inhaltsleer und mit dem Kopf durch die Wand
Die EU-Kommission entdeckt zwar Mängel bei der Vorratsdatenspeicherung, hält aber an ihr fest. Bürgerrechtler werfen der Kommission einen unseriösen Umgang mit den Ergebnissen des Berichts vor. Obwohl es keine Ergebnisse in der über halbjährigen Arbeit der EU Kommision gibt, die einen "Vorteil" der Vorratsdatenspeicherung belegen, droht sie den Staaten in denen die obersten Gerichte das Verfahren als Verstoß gegen die Grundrechte verurteilt haben mit Zwangsgeldern.
Das kommentiert die Süddeutsche so: "Der soeben bekannt gewordene Bericht der EU-Kommission über die bisherigen Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung in Europa ist so miserabel, dass er als Begründung für ein Gesetz untauglich ist. Gleichwohl will die EU die Bundesrepublik per Vertragsverletzungsverfahren zur schleunigen Umsetzung ihrer schludrigen EU-Richtlinie zwingen. Das ist so, als würde der TÜV schwere Mängel an einem Fahrzeug feststellen und den Fahrer trotzdem zwingen, damit weiterzufahren."
Mehr dazu bei http://www.fr-online.de/politik/spezials/datenschutz/zur-not-mit-zwang/-/1472644/8355950/-/view/asFirstTeaser/-/index.html
und http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/das-vorratsdatendilemma/
und http://www.sueddeutsche.de/politik/vorratsdatenspeicherung-schwarz-gelber-osterkrimi-1.1086423
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Aufrufe: 8320
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