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18.04.2011: Internetprovider zu Auskunft verpflichtetKurz vor der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Auskünfte über Stammdaten eines Internetusers zur Aufklärung von Straftaten ohne gerichtliche Bewilligung erhalten kann. Nur der allein relevante „äußere“ Vorgang der Bekanntgabe von Stammdaten würde nicht ins Fernmeldegeheimnis eingreifen.Allerdings ging es nicht nur um die Identität eines Menschen sondern darum, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse genutzt hat und darüber besteht eine Löschungsverpflichtung (§99 Abs1 TKG 2003) bzw. eine alleinige Speichermöglichkeit ausschließlich für Verrechnungszwecke. Im Hinblick auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich hätte man sich hier ein einschränkendes Urteil gewünscht, weil solche Fälle zukünftig sicher häufiger auftreten werden. Mehr dazu bei http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/651170/Datenschutz_Internetprovider-zu-Auskunft-verpflichtet?_vl_backlink=/home/recht/index.do Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1Ah Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2031-20110418-staatsanwalt-erhaelt-ohne-gerichtliche-genehmigung-auskunft.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2031-20110418-staatsanwalt-erhaelt-ohne-gerichtliche-genehmigung-auskunft.html Tags: #Oesterreich #Stammdaten #provider #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste Erstellt: 2011-04-18 06:44:33 Aufrufe: 8390 Kommentar abgeben |
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