Neuwahlen nach Wahlmaschinenpanne in Finnland
Bei den finnischen Kommunalwahlen im Oktober 2008 wurden in den drei Wahlbezirken Vihti, Karkkila und Kauniainen versuchsweise elektronische Wahlmaschinen eingesetzt. Dabei wurden nach einem Bericht der finnischen Zeitung Helsingin Sanomat 232 von 12.234 elektronisch abgegebenen Stimmen nicht gezählt, weil der Wahlvorgang vorzeitig abgebrochen wurde.
Noch im Januar wies ein finnisches Verwaltungsgericht eine Klage des Kandidaten Ilkka Tanner zurück. Nun hat das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung aufgehoben und Neuwahlen in den drei genannten Bezirken angeordnet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Fehler das Wahlergebnis nicht mehr nachprüfbar verändert haben könnten.
Im März dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt.
Der vollständige Artikel bei http://www.heise.de/newsticker/Wahlmaschinenpanne-in-Finnland-Neuwahlen--/meldung/136092
Zum Thema Wahlcomputer siehe auch http://www.akvorrat-berlin.de/index.php/news/119-20090303
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Erstellt: 2009-04-14 08:07:09 Aufrufe: 3315
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