31.03.2011 Telefone beiH&M zur Überwachung geeignet

31.03.2011: H&M kann mithören

Das Hamburger Arbeitsgericht hat der möglichen Bespitzelung von Mitarbeitern durch die Modekette H&M einen Riegel vorgeschoben. ver.di hatte das Gericht am Stammsitz des deutschen Ablegers angerufen, weil sich durch Eingeben einer Tastenkombination die hauseigenen Telefone als Mikrofone nutzen ließen, ohne dass die Mitarbeiter das bemerken.

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Lauschangriff #Telefon #H&M #Datenpannen #skandale #Ueberwachung
Erstellt: 2011-03-31 07:00:26
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