31.03.2011: Datenschutzrat einstimmig gegen Vorratsdatenspeicherung
Während das österreichische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Justizausschuss einfach durchgewunken wurde, hat sich der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat einstimmig gegen das Regierungsvorhaben ausgesprochen."Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind." Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung "eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen". Er hat massive Zweifel an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta,
Bernd Christian Funk (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien) gab zu bedenken, dass die geplanten Regelungen Sicherheitsbehörden "große Bedienungsmöglichkeiten" am Pool der Vorratsdaten einräumen würden. Der in diesem Zusammenhang gegebene Verweis auf eine Zweckbindung falle dabei sehr allgemein aus. Faktisch eröffne man damit eine Ersatzschiene für einen Bereich, der sonst im Rahmen der Strafverfolgung streng gehandhabt werde.
Rechtsanwalt Johannes Öhlböck stellte fest, dass man durch die Speicherung von Vorratsdaten gleich in mehrere Grundrechte schwerwiegend eingreife. Deshalb dürfe man die gegenständlichen Änderungen nicht "im Vorbeigehen" verabschieden, zumal sie einen "Bruch mit der rechtsstaatlichen Tradition Österreichs" darstellten.
Mehr dazu bei http://derstandard.at/1297821769954/Ueberwachungsstaat-Datenschutzrat-einstimmig-gegen-Vorratsdatenspeicherung
und http://www.ad.or.at/index.php?/archives/28-Vorratsdatenspeicherung-im-Justizausschuss-durchgewunken.html
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Tags: #Wien #Oesterreich #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Grundrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2011-03-31 06:35:38 Aufrufe: 8046
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