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23.03.2011 Positionen gegen Fluggastdatenweitergabe

23.03.2011: Keine neue Vorratsdatenspeicherung und keine Rasterfahndung!

Die Abkommen zur Flugpassagierdatenweitergabe (PNR) mit den USA von Juli 2007 und mit Australien von August 2008 werden z.Zt. weiter provisorisch angewandt.Ein Abkommen mit Kanada vom Juli 2005 wird nicht mehr angewandt, weil die Beurteilung der Kommission über ein “angemessenes” Datenschutzniveau im September 2009 ausgelaufen war. Trotzdem fließen die Daten weiter.

Das Europäische Parlament hat am 5. Mai 2010 die Kommission aufgefordert, die Abkommen neu zu verhandeln und den Datenschutz deutlich zu verbessern.

Die Probleme dabei sind u.a.:

  • Ist die gesamte Maßnahme überhaupt notwendig? Solch ein flächendeckender Grundrechtseingriff darf aber überhaupt nur dann vorgenommen werden, wenn nachgewiesen ist, dass er “notwendig und verhältnismäßig in einer demokratischen Gesellschaft” ist, so der EuGH.
  • Die EU-Kommission will die Daten auf Vorrat speichern. Doch hat z.B. das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2010 dazu extrem enge Grenzen gesetzt und zudem betont, dass eine Vorratsdatenspeicherung in noch weiteren Sektoren als der Telekommunikation sehr schnell an eine absolute verfassungsmäßige Grenze stößt, da sonst eine Totalüberwachung droht.
  • Die EU-Kommission möchte die Daten für Risiko- und Trendanalysen verwenden. Dabei würden die Passagiere aufgrund nicht öffentlicher und auch für die Betroffenen nicht nachvollziehbarer Risiko-Profile der Sicherheitsbehörden dauerhaft elektronisch in verschiedene Schubladen sortiert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 einer solchen Rasterfahndung enge Grenzen gesetzt.

Die (Mindest-) Forderungen sind deshalb:

  • Die Verhandlungen mit den USA, Kanada und Australien dürfen erst abgeschlossen werden, wenn überzeugend dargelegt wurde, dass die PNR-Datenübertragung notwendig und verhältnismäßig ist.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung darf nicht stattfinden. Die Daten müssen sofort nach der Einreise gelöscht werden, weil dann ganz offensichtlich kein Risiko besteht.
  • Die Daten dürfen nicht genutzt werden, um mittels Rasterfahndung dauerhaft Profile für alle Passagiere anzulegen und sie mit Risikobewertungen zu versehen.
  • Jegliche Abkommen müssen automatisch nach wenigen Jahren auslaufen, wenn sie nicht durch neuen Beschluss verlängert werden (Sunset-Clause).
Mehr dazu in den Forderungen des Grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht unter http://janalbrecht.eu/2011/02/14/neues-cable-abkommen-mit-den-usa-kanada-und-australien-uber-die-weitergabe-von-passagierdaten-passenger-name-records-pnr-fur-zwecke-der-strafverfolgung-2

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Tags: #Eu #USA #PNR #Fluggastdatenbank #Rasterfahndung #Ueberwachung #Europol #Polizei #Geheimdienste
Erstellt: 2011-03-23 07:46:17
Aufrufe: 6957

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