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Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hat eine Bewertung der Fluggastdatenauswertung (Passenger Name Record, PNR) veröffentlicht. CEP fordert die Rücknahme des Richtlinienvorschlags. Mit der geplanten Fluggastdatenauswertung würde man gegen das Grundrecht auf Datenschutz und das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
Hinzu kommt, dass die Kommission selbst einräumt, dass ihr "keine detaillierten Statistiken dazu vor[liegen], inwieweit solche [PNR-]Daten dazu beitragen, schwere Kriminalität oder Terrorismus zu verhüten, aufzudecken, aufzuklären oder strafrechtlich zu verfolgen".
Treffend ist das Fazit der Beurteilung: "Die Kommission muss akzeptieren, dass es keinen umfassenden Schutz vor schwerer Kriminalität und Terrorismus gibt. Dieser wäre bestenfalls zum Preis eines allumfassenden Überwachungsstaats zu haben."
Mehr dazu bei http://www.nopnr.org/fluggastdatenauswertung-verstost-gegen-grundrecht-auf-datenschutz-und-das-subsidiaritatsprinzip/
und http://www.euractiv.de/sicherheit-und-verteidigung/artikel/pnr-versto-gegen-das-grundrecht-auf-datenschutz-004534
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