21.03.2011: Unbemerkbare Auslesbarkeit birgt Risiken für den Datenschutz
Die Bundesländer fordern mit die Bundesregierung auf, die Empfehlung der EU-Kommission über den Datenschutz in RFID-gestützten Anwendungen umzusetzen und zu konkretisieren. Sie möchten den Datenschutz für Verbraucher bei der Radiofrequenz-Identifikations-Technologie (RFID) erhöhen.Die Forderungen im einzelnen:
- ein verbindliches Datenschutzkonzept für alle RFID-Anwendungen in verbraucherrelevanten Bereichen
- eine einheitliche Kennzeichnung von RFID direkt am Produkt, auf dem Etikett oder auf der Verpackung
- Verbraucherinformationen beim Verkauf der Produkte, die den Hintergrund der Technologie erläutern
- die Deaktivierung der Chips soll einfach und nachvollziehbar ermöglicht werden
und http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2011/034-2011.html?__nnn=true
Die Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
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Tags: #RFID #Scoring #Bundesrat #Verbraucherdatenschutz #Ueberwachung #Privatsphaere
Erstellt: 2011-03-21 08:47:21 Aufrufe: 6444
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