13.03.2011 Vorratsdaten in Frankreich - auch Passwörter werden gespeichert

13.03.2011: Einstieg in die Inhaltsspeicherung hat begonnen

Am 1. März ist in Frankreich das Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU im Amtsblatt veröffentlicht worden. Nun stellt sich heraus, dass neben den bereits bekannten Daten wie IP-Adressen, Telefonnummern, Email-Adressen u.a. in letzter Sekunde die Liste der zu speichernden Daten um “Passwörter” (mots de passe) ergänzt worden ist.

Das lief offenbar unter Ausschluss der Öffentlichkeit und sogar unter Umgehung der französischen Datenschutzkommission CNIL. Als diese das Gesetz zur Kommentierung vorgelegt bekam, tauchten Passwörter noch gar nicht auf. Sie wurden erst in letzter Minute ergänzt und ohne irgendeine öffentliche Debatte abgenickt. Soviel zu diesem Skandal erster Güte und der völligen Verletzung von Transparenz und Informationsfreiheit.

Damit ist der Einstieg gemacht in eine Vorratsdatenspeicherung von Inhalten, während es bisher ja “nur” um Verbindungsdaten ging.

Mehr dazu bei http://www.netzpolitik.org/2011/vorratsdaten-in-frankreich-auch-passworter-werden-gespeichert/

Anmerkung: Sarkozy hatte scheinbar den Traum einer Vorratsdatenspeicherung als "eierlegender Wollmilchsau". Dann sei ihm dieser Artikel empfohlen: "Vorratsdatenspeicherung hätte Reaktorunfall in Japan verhindern können"

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Kommentar: RE: 20110313 Vorratsdaten in Frankreich - auch Passwörter werden gespeichert

 Ich habe mich gefragt, um welche Passwörter es geht und habe mal nachgelesen. Die spinnen ja total!
Wenn ein Konto eingerichtet oder gelöscht wird, müssen folgende Informationen für ein Jahr auf Vorrat gespeichert werden:
- die Kennung bzw. der Benutzername der Verbindung oder der Benutzername für die Herkunft einer Kommunikation;
- die Kennung, die den Abonnenten zugeordnet wird;
- die Kennung des Endgerätes des Zugangs;
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Verbindung;
- die Art und Merkmale der Leitung des Abonnenten;
- die Art der verwendeten Protokolle für Verbindung und Übertragung von Inhalten;
- die Art der Operation;
- voller Name oder Firmenname;
- Postanschrift;
- verwendete Pseudonyme;
- E-Mail-Adressen;
- Informationen über Zahlungsvorgänge (z.B. Betrag, Datum und Uhrzeit);
- Telefonnummer;
- das Passwort in der aktuellsten Version sowie alle Daten, die dazu beitragen, es zu überprüfen oder zu ändern.

Also Klartextspeicherung von Passwörtern bei den Anbietern! Das ist ja wie zurück in die 70-er Jahre

Rainer 2011-03-15 08:46:59


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1yW
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Frankreich #Passwoerter #Ueberwachung #Grundrecht
Erstellt: 2011-03-13 08:39:37
Aufrufe: 4562

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