12.03.2011 Hartz IV-Behörden müssen Datenschutz einhalten

12.03.2011: Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten im Jobcenter

Nachdem das Soziale Bündnis Jüchen e.V. den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW eingeschaltet hat, wurde die Geschäftsleitung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten im Jobcenter Grevenbroich zu ergreifen.
Die Abfertigung von bis zu drei „Kunden“ gleichzeitig führte dazu, dass sensible Sozialdaten unbeteiligten Personen zur Kenntnis gegeben wurden. Dies soll künftig durch entsprechende Hinweisschilder und durch eine Zwischentür im Bereich des Durchgangs an Empfang/Anmeldung verhindert werden.

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Tags: #Datenschutz #hartziV #Ergonomie #jobcenter #Privatsphaere #Grundrecht
Erstellt: 2011-03-12 09:34:02
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