06.03.2011: Verwaltung schützt Information als Herrschaftswissen
Amtsgeheimnis und Datenschutz dienen als Vorwand gegen Informationsfreiheit. Nur in wenigen Ländern schotten sich die Behörden so ab wie in Österreich.Bis zum Verfassungsgerichtshof kämpfte ein streitbarer Gemeinderat gegen eine Aktensperre. Es blieb vergebens: Die Länder unterliegen nicht den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes und müssen deshalb nichts herausgeben.
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Tags: #Informationsfreiheit #Zensur #Oesterreich #Grundrecht
Erstellt: 2011-03-06 09:16:08 Aufrufe: 4334
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