03.03.2011: Illegaler Bayerntrojaner nicht gegen Terroristen sondern Betrugsverdächtigen
Wie wie vor 2 Tagen berichteten wurde in Bayern der Laptop eines Geschäftsmanns auf dem Münchner Flughafen von der Polizei mit einer Spionagesoftware verseucht.
Die verfassungsrechtlich umstrittene Online-Durchsuchung wird also offenbar nicht, wie bisher behauptet, nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert.
Auch die Vorratsdatenspeicherung wurde uns vor einigen Jahren als angebliches Ausnahmeinstrument gegen Terroristen angeproesen, dann sollten die gesammelten Daten nur bei "schweren Straftaten" verwendet werden und schließlich stand im Gesetz: für alles, was via Telekommunikation geschieht. Zu Beginn des Jahres war es schließlich sogar so weit, dass ein "Cyberfahnder" im Spiegel
indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für
wie "Verunglimpfung" wieder haben wollen.
Mehr dazu bei http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34289/1.html
Anmerkung: Zu 99% werden die Auskünfte zu IP Adressen bei den Provider für Auskunftsersuchen der Medienwirtschaft bei Urheberrechtsdelikte genutzt, nach dem Motto "Raubkopierer sind Verbrecher" egal ob Minister oder nicht.
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Kommentar: RE: 20110303 "Cyberfahnder" wollen Vorratsdatenspeicherung u.a. Überwachung für "Meinungsdelikte"
Die Gefahr dabei ist Panoptismus (https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Panoptismus). Menschen würden allein dadurch, dass sie der ständigen Überwachung bewusst sind, innerlich verkümmern. Sie wären kritiklose und angepasste Bürger, die sich selbst ständig der "öffentlichen Meinung" unterwerfen.
Gast 2011-03-03 18:13:05
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1yu
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Tags: #Ueberwachung #OnlineDurchsuchung #Trojaner #Bayern #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Datenschutz #Privatsphaere #Grundrecht
Erstellt: 2011-03-03 17:08:04 Aufrufe: 6069
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