27.02.2011: Ein "bischen Brandstiften" für die Legende
Nach Angaben von BKA Chef Ziercke wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Kennedy wegen "In-Brand-Setzen eines Müllcontainers in Zusammenhang mit einer Demonstration in Berlin im Dezember 2007" eingeleitet aber "wegen Geringfügigkeit" eingestellt. Außerdem hat er sich in Heiligendamm an Blockade-Aktionen der Gegner des G-8-Gipfels im Sonmmer 2007 und kurz wurden Ermittlungen gegen ihn eingeleitet. Aber "die Aktion in Berlin (...) habe keinen Einsatzcharakter gehabt sondern nur der Stützung der Legende gedient".Mehr dazu bei http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1558074/Behoerden-wussten-offenbar-mehr-ueber-Spitzel.html
und http://www.jungewelt.de/2011/03-01/039.php
und http://www.neues-deutschland.de/artikel/191939.neue-details-zum-britischen-polizeispitzel.html
Anmerkung: Wer bei Polizeikontrollen Grillanzünder in der Tasche hat, kommt so schnell nicht wieder auf freien Fuss, aber im Auftrag der Polizei ein "wenig Brandstiftung zur Legendenbildung", das scheint ok. Gab es nicht mal den Grundsatz, dass Polizeispitzel keine Rechtsbrüche begehen dürfen?
Update: Was soll man/frau denn davon halten: 'Ausländischen Polizisten werden hierzulande rechtlich als "Vertrauenspersonen" angesehen und können ohne Beschlüsse der Staatsanwaltschaft Wohnungen betreten oder heimlich private Gespräche aufzeichnen.' Gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung und des privaten Gesprächs nicht mehr? Hier ist wohl dringend eine rechtliche Klärung notwendig!
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Tags: #BKA #Spitzel #Rechtsbruch #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Brandstiftung #Grundrecht
Erstellt: 2011-02-27 09:07:17 Aufrufe: 4185
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