15.02.2011: Überwachung am Arbeitsplatz: Im Blick der Kamera
Das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 7 Sa 1586/09) hat einer Angestellten 7 000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie längere Zeit im Blickfeld einer Videokamera arbeiten musste.Laut Arbeitgeber diente die Kamera der Überwachung des Büroeingangs. Die Mitarbeiterin saß aber im Blickfeld der Kamera. Trotz ihrer Beschwerde veränderte der Betrieb den Kamerawinkel nicht, so dass sich die Mitarbeiterin ständig beobachtet fühlte.
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Erstellt: 2011-02-15 16:02:09 Aufrufe: 5833
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