31.03.2009: Durchsuchung wegen mittelbaren Links statthaft ?
Das LG Karlsruhe hat ein umstrittenes Urteil gefasst. Danach war die Hausdurchsuchung bei einem Webbetreiber statthaft. Der Beschuldigte hatte aber keineswegs unmittelbar auf kinderpornografische Inhalte verlinkt und noch nicht einmal direkt auf eine ausländische Sperrliste, sondern viel mehr nur auf einen Beitrag in dem Blog Schutzalter, der sich seinerseits mit den dänischen Kinderporno-Sperrlisten beschäftigt und sich insgesamt kritisch mit der dänischen Sperrdiskussion auseinandersetzt. Dieser Blogger wiederum hatte im Rahmen seines Beitrags einen Link auf wikileaks.org gesetzt.
Von einem gezielten Link auf strafbare Inhalte kann hier freilich gar keine Rede sein. Das macht aber nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch nichts. Im Beschluss heißt es hierzu wörtlich:
“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”.
Diese Urteil greift die Formulierungen aus dem neuen BKA Gesetz auf, nachdem sich auch jemand strafbar macht, der über Straftaten nachdenkt. Wenn dieses Urteil Bestand hätte, könnte man das Internet schließen. Da sich auf unzähligen Webseiten und auch hier ein Link auf den Orginalartikel bei netzpolitik.org befindet, der wieder auf den Artikel verlinkt, der wieder einen Link ....
Jeder, der einen Kriminellen kennt, ist kriminell. Da angeblich jeder jeden über 5 Ecken oder so kennen soll, sind also alle kriminell. Damit wird auch die innere Logik für einen Überwachungsstaat erkennbar.
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Erstellt: 2009-03-31 08:11:07 Aufrufe: 3143
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