27.01.2011: Auch Google Mail kann in Deutschland nicht legal genutzt werden
Websites dürfen IP-Adressen nicht ohne Erlaubnis des Nutzers in die USA übermitteln. Daher sei der Einsatz von Google Analytics in der jetzigen Form in aller Regel nach deutschem Recht nicht erlaubt, argumentiert der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix beim Treffen der Google Technology User Group Berlin. Das gelte auch dann, wenn sich ein Unternehmen der Safe-Harbour-Vereinbarung unterwerfe.Bei Google Analytics komme hinzu, dass Google die Daten zur Erstellung von Nutzerprofilen verwende. Dagegen aber hätten Nutzer nach Paragraf 15 Abs. 3 Telemediengesetz ein Widerspruchsrecht.
Dix kritisiert auch, dass sich Google das Recht vorbehalte, die per Google Analytics gesammelten Daten mit denen anderer Dienste wie Google Mail zusammenzuführen. Auch das sei mit deutschem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Dix machte außredem klar, dass nach seiner Ansicht auch Google Mail in Deutschland nicht legal genutzt werden kann.
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Tags: #Google #StreetView #Analytics #Cookies #Dix #DSB #Scoring #Datenpannen #skandale #Privatsphaere
Erstellt: 2011-01-27 08:26:29 Aufrufe: 4805
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