12.01.2011 Bundeswehr missachtet Kinderrechte

12.01.2011: Kinder im Visier

Als Mitglied im Berliner Bündnis "Schule ohne Militär" verurteilt Aktion Freiheit statt Angst Veranstaltungen der Bundeswehr an Schulen. Kinder sollen Bildung erhalten und nicht über das Töten unterrichtet oder dazu angeworben werden. Das gilt erst recht, wenn es so geschickt mit Spielen wie POLIS verpackt wird.

Aus gegebenem Anlass dokumentieren wir dazu die Pressemitteilung von terre des hommes:

Einseitige Kooperation mit Bundeswehr verstößt gegen Kinderrechte

Zur heutigen Anhörung im Landtag von NRW

Osnabrück / Duisburg, 12.01.2011 - Die Kooperationsvereinbarungen der Kultusministerien der Länder mit der Bundeswehr müssen aufgelöst werden. Dies fordern die Kinderhilfswerke terre des hommes und Kindernothilfe anlässlich der Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen zur bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr in NRW.

Inzwischen sind acht Bundesländer mit der Bundeswehr Vereinbarungen eingegangen, die den Zugang von Wehrdienstberatern und Jugendoffizieren zu Schulen und Referendarsausbildung erleichtern. Die Bundeswehr erreichte 2009 allein durch Werbeveranstaltungen 700.000 Jugendliche, darunter Schülerinnen und Schüler von elf Jahren. »Diese Praxis verletzt die Prinzipien der Kinderrechtskonvention und die besonderen Schutzpflichten des Staates gegenüber Kindern«, so Danuta Sacher, Geschäftsführerin von terre des hommes. »Wie uns Schüler, Lehrer und Bundeswehr-Offiziere selbst bestätigt haben, informieren die Soldaten in der Regel sehr einseitig und sprechen beispielsweise die Gefahren von Auslandseinsätzen kaum an. Das ist unverantwortlich gegenüber Minderjährigen, die von derselben Institution aufgefordert werden, sich freiwillig zu melden. Schulbesuche sind höchstens vertretbar, wenn gleichzeitig mit Soldaten auch Experten für Friedenserziehung und Kinderrechte eingeladen werden.«

»In Artikel 6 der Kinderrechtskonvention ist festgelegt«, erläutert Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe, »dass die Vertragsstaaten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung aller Kinder unter 18 Jahren gewährleisten. Dies ist in militärischen Einrichtungen und speziell bei Einsätzen in Krisengebieten nicht der Fall.« Ein Verstoß gegen die Schutzpflichten in der Konvention liege folglich vor, wenn Rekruten noch als Unter-18-Jährige angeworben werden. Deshalb sollte entsprechend der Kinderrechtskonvention die Anwerbung von Rekruten erst nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgen.

terre des hommes, Kindernothilfe und weitere Organisationen haben sich vergangene Woche mit einem Brief zu diesem Thema an Verteidigungsminister zu Guttenberg gewandt


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Erstellt: 2011-01-14 08:06:10
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