02.01.2010: Mark Zuckerberg hält Privatsphäre für ein überkommenes Konzept
"Die sozialen Normen haben sich geändert", sagt Zuckerberg und rechtfertigt so sein stetig wachsendes Interesse an den Daten der Facebook-Nutzer. Ausgerechnet mit dem Datenschutz jedoch begründet Facebook aber dies: Wollen jedoch Angehörige von Verstorbenen deren Profile auf Facebook löschen und kennen das Passwort der verstorbenen Person nicht, so wird dies verweigert. Nur wer über das Passwort einer Person verfügt, kann ein Profil löschen. Hat ein Nutzer es vor seinem Tod nicht bei einem Angehörigen oder Freund hinterlegt, besteht sein Facebook-Profil auch nach seinem Tod weiter - und seine Daten und Bilder bleiben im sozialen Netzwerk.Mehr dazu bei http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2760743_0_2518_-datenschutz-der-unsichtbare-teil-des-internets.html
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Tags: #Facebook #Verstorbene #sozialeNetzwerke #Scoring #Cookies #Verbraucherdatenschutz #Privatsphaere #Persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2011-01-02 10:02:51 Aufrufe: 4032
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