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30.12.2010: Arbeitgeber als TelefondiensteanbieterDie grundsätzliche Anwendbarkeit des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf Arbeitgeber ist gegeben, sobald durch ausdrückliche Erlaubnis oder durch Duldung der privaten Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel (wie zum Beispiel E-Mail, Internet und Telefon) der Arbeitgeber zum Diensteanbieter wird.An dieser Stelle ist das TKG damit weiter gefasst als das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches „nur“ dem Schutz natürlicher Personen gilt. Mehr dazu bei http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-voice%E2%80%93over%E2%80%93ip-voip-datenschutzrechtliche-anforderungen/ Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1vT Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1776-20101230-datenschutz-und-voiceoverip.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1776-20101230-datenschutz-und-voiceoverip.html Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Ueberwachung #Voip #Privatsphaere Erstellt: 2010-12-30 09:23:18 Aufrufe: 3968 Kommentar abgeben |
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