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01.12.2010: Wer Unternehmensdaten veröffentlicht, macht sich strafbarMit hoher Energie wird nun darüber nachgedacht, wie man straf- oder zivilrechtlich gegen die Wikileaks Veröffentlichungen vorgehen kann.Der Raum, in dem Wikileaks agiert, ist also keineswegs so rechtsfrei, wie es scheinen mag. Sollte die Plattform bank- und firmeninterne Dokumente auf ihre Seiten heben, könnte nach deutschem Recht vieles davon als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis klassifiziert werden. Wer sie in die Welt posaunt, müsste mit einer Strafbarkeit nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) rechnen. Im Fall von Wikileaks bedeutet diese Strategie: "Der Kampf dürfte hauptsächlich gegen die Unternehmen geführt werden, die das Wikileaks-Wissen für sich nutzen" Mehr dazu bei http://www.ftd.de/politik/international/:geschaeftsgeheimnisse-wikileaks-ist-nicht-zu-fassen-die-zweitverwerter-schon/50200513.html Alle Artikel zu Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1uZ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1724-20101201-wikileaks-ist-nicht-zu-fassen-die-zweitverwerter-schon.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1724-20101201-wikileaks-ist-nicht-zu-fassen-die-zweitverwerter-schon.html Tags: #Informationsfreiheit #Wikileaks #UWG #Klage #Polizei #Geheimdienste #Grundrecht #Anonymisierung Erstellt: 2010-12-01 09:06:06 Aufrufe: 3281 Kommentar abgeben |
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