01.12.2010: Wer Unternehmensdaten veröffentlicht, macht sich strafbar
Mit hoher Energie wird nun darüber nachgedacht, wie man straf- oder zivilrechtlich gegen die Wikileaks Veröffentlichungen vorgehen kann.Der Raum, in dem Wikileaks agiert, ist also keineswegs so rechtsfrei, wie es scheinen mag. Sollte die Plattform bank- und firmeninterne Dokumente auf ihre Seiten heben, könnte nach deutschem Recht vieles davon als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis klassifiziert werden. Wer sie in die Welt posaunt, müsste mit einer Strafbarkeit nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) rechnen.
Im Fall von Wikileaks bedeutet diese Strategie: "Der Kampf dürfte hauptsächlich gegen die Unternehmen geführt werden, die das Wikileaks-Wissen für sich nutzen"
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Tags: #Informationsfreiheit #Wikileaks #UWG #Klage #Polizei #Geheimdienste #Grundrecht #Anonymisierung
Erstellt: 2010-12-01 09:06:06 Aufrufe: 3283
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