28.11.2010: Bundesrat stellt Bedingungen für Datenschutz-Abkommen mit USA
Kürzlich hatte sich die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten in einer Stellungnahme (PDF-Datei) für Nachbesserungen am Verhandlungsmandat ausgesprochen, das der EU-Rat kommende Woche beschließen soll. Nun hat auch der Bundesrat am Freitag auf Betreiben Hamburgs eine Entschließung (PDF-Datei) zum geplanten Übereinkommen zwischen der EU und den USA über den Datenschutz und den Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken gefasst.- Skeptisch beäugt der Bundesrat die vorgesehene Befugnis, "bei einer Weitergabe übermittelter Daten durch die empfangende Behörde an andere Stellen" Ausnahmen von der strikten Bindung an Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zuzulassen.
- Auch enthalte der Entwurf keine Beschränkung der Datenübermittlung auf den Einzelfall, sodass gegebenenfalls der "anlasslose und präventive" Transfer ganzer "Datenpakete" möglich bleibe.
- Auszuschließen sei auch die Möglichkeit, das Abkommen mit dem Hinweis auf "nationale Sicherheitsinteressen" auszusetzen, sowie einen Transfer an Drittstaaten.
- Es sei sicherzustellen, dass die beabsichtigte Übereinkunft "über bloße Absichtserklärungen hinausgeht und völkerrechtlich verbindlich abgeschlossen wird".
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Tags: #Datenschutz #USA #Eu #Bundesrat #ZentraleDatenbanken #Fluggastdatenbank #Europol #Bankdaten #Swift
Erstellt: 2010-11-28 09:02:54 Aufrufe: 3612
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