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ELENA speichert Arbeitnehmerdaten seit einem Jahr illegalUpdate: Der Nachfolger von ELENA ist da und heißt BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen): http://www.arbeitsagentur.de/nn_25886/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Projekt-BEA.htm Aktuelles Update: Elektronischer Gehaltsnachweis ELENA im Orkus der Geschichte Am 19.11.2010 wurde aus einer Sitzung der Regierungskoalition bekannt, dass der Zeitpunkt, ab dem das Abrufverfahren für die abrufenden Behörden verpflichtend sein soll, vom 1. Januar 2012 auf den 1. Januar 2014 verlegt werden soll. Damit ist die Arbeitnehmer-Datenbank ELENA leider noch nicht gestoppt! Schon im Sommer hatte Wirtschaftsminister Brüderle Bedenken der Wirtschaft über die zusätzlichen Kosten transportiert und ein Moratorium gefordert. Die Datenschutzverletzungen durch diese zentrale Datenhalde haben ihn und die Wirtschaft weniger interessiert. Es hat aber weder das Moratorium noch einen wirklichen Stopp gegeben! Eher ist zu befürchten, dass im kommenden Frühjahr ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des ELENA-Verfahrensgesetzes (§§ 95 ff. Viertes Buch Sozialgesetzbuch) geben wird, in dem weitere neue Daten in das Gesetz einführt werden sollen. Es ist damit zu rechnen, dass noch mehr Bescheinigungen durch diese zentrale Datenbank abgedeckt werden sollen in dem weitere Datenfelder aufgenommen werden, um damit die 250 Millionen Euro Mehrbelastung zu reduzieren, die durch ELENA entstehen. Wie weiter gegen ELENA?Beim Bundesverfassungsgericht liegt die Verfassungsbeschwerde gegen ELENA, die wieder Jahre bis zu einer Entscheidung dauern kann. Ein Rechtsgutachten von Prof. Wilms kommt zu dem Schluss: "Es kann daher festgehalten werden, dass ELENA unrettbar verfassungswidrig ist" (Heinrich Wilms: ELENA und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Nomos 2010, ISBN 978-3-8329-6051-3) Jetzt gibt es aber bei einer Verschiebung des Starts der Nutzung von ELENA Bescheinigungen auf 2014 ein weiteres Argument gegen die zur Zeit laufende Speicherung unserer Daten in ELENA. Da eine Nutzung der Daten für den vorgesehenen Zweck nach diesem Beschluss der Bundesregierung erst ab 2014 möglich sein wird und bei allen Sozialleistungen maximal auf die Daten der letzten drei Jahre zugegriffen wird, heißt das doch, dass die Daten aus 2010 völlig zweckfrei übermittelt wurden und nun zweckfrei gespeichert werden. Es gibt also nach BDSG noch nicht mal einen möglichen(!) Zweck für diese Speicherung! Alle Infos über die Hintergründe bei ELENA gibt es hier. Wie sich die Bundesregierung bei ELENA hin- und her-windet ist hier gut beschrieben. Alle Artikel zu
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1uT Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1718-elena-nun-vollends-illegal.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1718-elena-nun-vollends-illegal.html Tags: #FsaMitteilung #ELENA #Arbeitnehmerdatenschutz #Startverschiebung #illegal #unzulaessig #zweckfrei Erstellt: 2010-11-27 09:34:25 Aufrufe: 5871 Kommentar abgeben |
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