25.11.2010: ACTA kann in Grundrechtsbestand der Europäischen Union eingreifen
EU-Abgeordnete aus der Fraktion der Grünen, der Sozialdemokraten, der Liberalen und der Grünen Linken hatten einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht. Darin fordern sie vor Unterzeichnung des Vertrages die Durchführung einer ausreichenden Folgenabschätzung und äußern Bedenken hinsichtlich zahlreicher Bestimmungen, die teilweise in den Grundrechtsbestand der Europäischen Union eingreifen könnten.Eine von den Konservativen eingebrachte Resolution für ACTA wurde nun jedoch mit 331 zu 294 Stimmen angenommen.
Alarmierend ist auch die Absicht der ACTA-Verhandlungspartner, ein Komitee einzurichten, das selbständig Änderungen am Vertrag festlegen kann – ganz ohne Durchlaufen demokratischer Entscheidungsprozesse und ohne Rücksprache mit den Parlamenten.
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Tags: #ACTA #EU #USA #Copyright #OpenSource #Netzneutralitaet #Informationsfreiheit #Zensur #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2010-11-25 09:07:22 Aufrufe: 4159
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