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21.11.2010 Arbeitnehmerdatenschutz: Weniger als der Status quo

21.11.2010: ver.di verlangt Nachbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz

ver.di pocht beim Gesetz zum Beschäftigten-Datenschutz auf umfangreiche Nachbesserungen. „Die vorgesehenen Regelungen schützen die Beschäftigten nicht wirklich“, sagt Kerstin Jerchel von der ver.di-Bundesverwaltung. Nach dem bisherigen Entwurf werde die Grauzone, in der die Unternehmen bisher operieren, legalisiert.
„Wir können nicht einen Datenschutz abnicken, der den Namen nicht verdient, der hinter dem Status quo zurückbleibt, den die Rechtssprechung zum Datenschutz gesetzt hat“, stellt Jerchel klar. Die vorgesehenen Regelungen gehen viel zu weit und greifen bedenklich weit in die Rechte der Beschäftigten ein. Bei dem Entwurf handelt es sich nach Jerchels Worten eher um ein Gesetz, das dem Arbeitgeber die Erlaubnis erteilt, Beschäftigtendaten zu nutzen.
ver.di kritisiert unter anderem, dass der Arbeitgeber auch Daten zu den Vermögensverhältnissen und der Gesundheit des Beschäftigten erheben kann. „Was hat das Vermögen mit dem Arbeitsplatzverhältnis zu tun?“, fragt Jerchel.

Mehr dazu bei https://recht.verdi.de/beschaeftigtendatenschutz/weniger-als-status-quo
oder in

standort, Zeitschrift des ver.di Fachbereich Gemeinden, November 2010, S.6

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Datenpannen #skandale #Videoueberwachung #verdi #RFID #Bewerberdaten #schwarz-gelb #cdu #fdp #Geodaten #Scoring #Persoenlichkeitsrecht #Grundrecht
Erstellt: 2010-11-21 09:37:18
Aufrufe: 3867

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