13.11.2010: Vor der Abstimmung Gesetzestext für elektronische Gesundheitskarte verändert
In dem gestern (Freitag, 12.11.2010) im Bundestag mit FDP/CDU Mehrheit verabschiedeten "GKV-Finanzierungsgesetz" findet sich folgende Vorschrift:
Zusätzlicher Absatz zu § 4 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch:
"(6) Bei Krankenkassen, die bis zum 31. Dezember 2011 nicht an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten nach § 291a ausgegeben haben, reduzieren sich abweichend von Absatz 4 Satz 2 die Verwaltungsausgaben im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2010 um zwei Prozent. § 291a Absatz 7 Satz 7 gilt entsprechend. Für die Bestimmung des Versichertenanteils ist die Zahl der Versicherten am 1. Juli 2011 maßgeblich.“
Dieser Absatz war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703040.pdf), wurde erst Montag dieser Woche mit einem Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss eingebracht (https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/17_14_0072_2_14901.pdf) und ohne irgendwelche Diskussionen verabschiedet. Das Verfahren kennen wir schon von der Einführung des sogenannten EGK Stammdatenabgleichs.
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Tags: #schwarz-gelb #CDU #FDP #elektronischeGesundheitskarte #ZentraleDatenbanken #Persoenlichkeitsrecht #Informationsfreiheit
Erstellt: 2010-11-13 09:17:38 Aufrufe: 4221
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