24.09.2007: Verzicht auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung haben wir uns gegen das Gesetz ausgesprochen und die Politiker auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
der Gesetzentwurf über die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung aller Telefon- und Internetverbindungen wurde in der Anhörung des Bundestages am vergangenen Mittwoch und Freitag in großer Mehrheit von den Sachverständigen als verfassungswidrig und wirtschaftlich zu kostenintensiv abgelehnt.
Insbesondere stellt er die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik unter Generalverdacht. Diese Umkehrung der Unschuldsvermutung ist mit meinem Rechtsverständnis und wohl auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.
Im einzelnen wurde in der Anhörung festgestellt:
1. Die dem Gesetz zugrunde liegende Europäischen Richtlinie ist evtl. rechtwidrig zustande gekommen. Eine Klage Irlands liegt beim Europäischen Gerichtshof.
2. Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das national durch Art. 10 GG sowie europarechtlich durch Art. 8 EMRK geschützte Fernmeldegeheimnis und gegen das Verbot der Speicherung "nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken" (BVerfGE 65, 1, 47).
3. Die Verankerung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches eröffnet beliebige Mißbrauchsmöglichkeiten,
4. die technische Einführung der Vorratsdatenspeicherung kostet die Unternehmen und damit letzlich den Verbraucher jährlich 2-stellige Millionenbeträge (nach einer Schätzung des Branchenverbandes Bitcom)
Als Mitarbeiter in einem deutschen Telekommunikationsunternehmen befürchte ich auch, dass evtl. mein Arbeitsplatz durch diese staatlich erzwungenen Mehrkosten gefährdet wird. Die breite Ablehnung des Gesetzes wurde Ihnen auch am 22.9. von 15.000 Teilnehmern auf einer Demonstration gegen den zunehmenden Überwachungswahn dargelegt.
Ich möchte Sie deshalb bitten den geplanten Gesetzentwurf zurückzuziehen.
In jedem Fall sollte keine Entscheidung über das Gesetz erfolgen bevor der Europäische Gerichtshof die Klage Irlands über die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Europäischen Richtlinie beurteilt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hammerschmidt
Netterweise stellt das Portal "Direkt zur Bundeskanzlerin" den Brief auch als Audiodatei zur Verfügung.
Die Antwort der Kanzlerin ließ damals lange auf sich warten.
Antwort auf "Verzicht auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung"
Innenpolitik aus dem Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Dr. Hammerschmidt,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie sprechen Rechtsfragen an, die für Nicht-Experten sehr kompliziert klingen dürften. Gleichwohl sind wir gerne bereit, darauf einzugehen. Nur bitten wir mit Blick auf die anderen Leser bei "Direkt zur Kanzlerin" um Verständnis, dass wir dabei nicht ohne Fachbegriffe auskommen.
Es geht Ihnen um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Bundestags-Drucksache 16/5846). Sie verweisen auf die Nichtigkeitsklage Irlands gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof.
In Ihrer Mail regen Sie einen Aufschub des Gesetzgebungsverfahrens bis zur Entscheidung dieser Klage an. Dies kann jedoch schon aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht kommen: Zur Umsetzung dieser EG-Richtlinie ist Deutschland nach Artikel 249 des EG-Vertrages verpflichtet. Die Nichtigkeitsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Mitgliedstaaten werden also durch die Klage Irlands nicht von ihrer Umsetzungspflicht entbunden. Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist damit nicht gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in seinem Beschluss vom 16. Februar 2006 aufgefordert hat, alsbald den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vorzulegen. (1)
Der Gesetzesentwurf stärkt den Grundrechtsschutz der von Ermittlungsmaßnahmen Betroffenen, ohne die Belange der Strafverfolgung zu vernachlässigen. Der Staat kann auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten, wenn es darum geht, schwerwiegende Straftaten aufzuklären, und mit herkömmlichen Mitteln kein Erfolg zu erzielen ist.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont. Gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität sind verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, wie z. B. die Telekommunikationsüberwachung, aber auch die Verkehrsdatenabfrage, unverzichtbar.
Ihre Ansicht, die Vorratsdatenspeicherung sei unverhältnismäßig und verstoße gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, teilt die Bundesregierung nicht. Der Gesetzentwurf beachtet sowohl bei den einzelnen Ermittlungsbefugnissen als auch in der Gesamtschau der Regelungen strikt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und hält die Balance zwischen den Erfordernissen einer wirksamen Strafverfolgung einerseits und dem größtmöglichen Grundrechtsschutz andererseits. Bei der Umsetzung der Richtlinie orientiert er sich an ihren Mindestvorgaben hinsichtlich der Speicherungsdauer und der zu speichernden Datenarten. In dieser Ausgestaltung ist der Entwurf nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsrechtlich zulässig.
Die Umsetzung der so genannten Vorratsdatenspeicherung wird den von Ihnen zitierten Anforderungen ("Verbot der Speicherung auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken") des Bundesverfassungsgericht im "Volkszählungsurteil" gerecht, denn die Datensammlung erfolgt zum Zwecke der Strafverfolgung. (2)
Sie sehen durch die Verankerung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs beliebige Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet. Dies übersieht jedoch, dass die Daten, die lediglich aufgrund der Vorratsdatenspeicherung vorliegen, nicht dem von Ihnen angesprochenen Auskunftsanspruch nach dem Durchsetzungsgesetz unterliegen. (3)
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Mehrkosten für die Telekommunikationsunternehmen erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine Lösung der Entschädigungsfrage, die sowohl den Interessen der Unternehmen als auch dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung Rechnung tragen wird. (4)
Der Gesetzentwurf liegt nunmehr dem Bundestag zur Beratung vor. Nähere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden sich beim Bundesjustizministerium: http://www.bmj.de
Mit freundlichen Grüssen,
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Die Antwort findet sich im Web unter http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-3035.html
Wie man nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts heute weiß, lag die Kanzlerin wohl mehrfach falsch mit ihrer Antwort.
- Der europäische Gerichtshof wird demnächst (2011 ?) darüber verhandeln ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention verträglich ist. Viele Gerichte in verschiedenen EU Ländern haben die Vorratsdatenspeicherung inzwischen als unvereinbar und unzulässig erklärt (Bulgarien, Deutschland, Rumänien, ...)
- Der Zweck einer Strafverfolgung muss konkret sein und den jeweils Betroffenen betreffen! 82 Mio. Menschen in Deutschland werden hoffentlich(!) nicht Opfer einer Strafverfolgung. Genau um diese Unverhältnismäßigkeit in dem Gesetz geht es!
- Dass Rechteinhaber nicht auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen sollten/konnten ist leider falsch! Strengt ein Rechteinhaber ein Verfahren an und genehmigt ein Richter die Herausgabe der Daten vom Provider (IP, Name des Kunden), so dürfen diese Daten verwendet werden. Die Länder wollten allerdings noch mehr und hofften damals auf Formulierungen im Durchsetzungsgesetz für die Vorratsdatenspeicherung:
'Vielmehr rät der Rechtsausschuss des Bundesrates, den Weg über das laufende Verfahren zum Durchsetzungsgesetz selbst zu wählen und darin Zugriffsrechte der Rechtehalter auf die Vorratsdaten vorzusehen. Nur durch eine Regelung, die den geplanten Auskunftsanspruch gegen die Provider "auch erfüllbar macht", sei der "Widerspruch" zwischen beiden Gesetzen aufzulösen. ' siehe in "Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten"; 24.11.2007 17:25 heise online - Eine Entschädigung der Provider für die nun völlig sinnlosen Ausgaben für die technische Bereitstellung der Vorratsdatenspeicherung haben sich diese über ihre Kunden refinanziert. Vielleicht klagt ja noch mal ein Provider, wenn die Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt ist
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Erstellt: 2007-09-24 16:56:53 Aufrufe: 3836
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