24.10.2010 80% Vergabe ohne Ausschreibung

24.10.2010: Gemauschel bei Polizeiprojekten?

Die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber ist klar geregelt durch die VOL A – Verdingungsordnung für Leistungen Demnach sind Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Die Praxis bei den Behörden der Inneren Sicherheit sieht jedoch anders aus: Der Bundesrechnungshof kritisierte in seiner Unterrichtung des Bundestages im Jahr 2009, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Vorjahr 2008 über 80 Prozent seines Auftragsvolumens für Entwicklungsvorhaben und Studien freihändig vergeben habe, meist nachdem nur ein Angebot eines Anbieters eingeholt worden war.

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Tags: #Informationsfreiheit #Polizei #Geheimdienste #Mautsysteme #Auftraege #vergabe #Ausschreibung
Erstellt: 2010-10-24 06:43:39
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