Aus einer Stellungnahme der niedersächsischen Staatskanzlei gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ergibt sich, dass 2008 zwölf automatisierte Kennzeichenlesesysteme im mobilen Einsatz auf niedersächsischen Durchgangsstraßen waren:
"Seit Anfang des Jahres 2008 sind in Niedersachsen insgesamt zwölf automatisierte Kennzeichenlesesysteme (zwei in jeder Flächen-Polizeidirektion) im Einsatz. […] Der Einsatz der automatisierten Kennzeichenlesesysteme erfolgte überwiegend im mobilen Betrieb aus einem fahrenden Fahrzeug heraus; im Trefferfall wurden stets unmittelbar anschließende Anhaltekontrollen durchgeführt und ggf. dem Ausschreibungszweck entsprechende Maßnahmen ergriffen. Über fest installierte stationäre automatisierte Kennzeichenlesesysteme verfügt die niedersächsische Polizei nicht. Automatisierte Kennzeichenlesesysteme wurden insbesondere auf Bundesautobahnen und solchen Durchgangsstraßen eingesetzt, die als Transportrouten für grenzüberschreitend agierende Diebes- oder Schleuserbanden oder den Drogenhandel in Betracht kommen. […]"
Nach einer Auskunft des Innenministeriums vom 13.04.2010 sind aktuell 13 Kennzeichenerfassungssysteme im Einsatz. Im Jahr 2009 setzte die niedersächsische Polizei die Geräte 489mal ein, und zwar stets heimlich und verdeckt. 835.211 Kfz-Kennzeichen wurden dabei abgeglichen, was über 2.000 Fahrzeugen täglich entspricht.
Mehr dazu bei http://www.daten-speicherung.de/index.php/kfz-massenabgleich-in-niedersachsen-weiterhin-illegal/
Anmerkung: Da ist wohl jemand vorsätzlich lernunwillig.
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