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BMJ sagt warum die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 ist die Vorratsdatenspeicherung nichtig, d.h. das Gesetz wurde außer Kraft gesetzt. Auf der Webseite des Justizminsteriums steht dazu:
"Die Vorratsdatenspeicherung verletze das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der erste Senat seine Entscheidung. Die Verfassungsrichter sprachen von einem "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", das Rückschlüsse bis in die Privatsphäre ermögliche. Außerdem mangele es an der Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht führte aus, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen "besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite" handele, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kenne." Daher müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz nach dem Urteil nicht."
Außerdem verneint das BMJ Schutzlücken bei der Strafverfolgung und nennt die EU-Staaten, die immer noch gut ohne Vorratsdatenspeicherung leben:
"Belgien, Griechenland, Irland, Österreich und Schweden haben die Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt. Griechenland, Irland, Österreich und Schweden sind inzwischen wegen Vertragsverletzung vom EuGH verurteilt worden. Teilweise umgesetzt hat Luxemburg. In Rumänien wurde die Umsetzung vom dortigen Verfassungsgericht am 08.10.2009 für verfassungswidrig erklärt. Eine Möglichkeit der erneuten, verfassungskonformen Umsetzung der Richtlinie besteht nach dem Inhalt des Urteils nicht. Das erste Umsetzungsgesetz in Bulgarien scheiterte ebenfalls vor Gericht. In Ungarn läuft seit dem 28.05.2008 ein Verfahren gegen die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie. Die Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichtes wird noch in diesem Jahr erwartet. In Großbritannienhat sich die konservativ-liberale Koalition in ihrem Arbeitsprogramm von Mai 2010 auf eine Überarbeitung der Richtlinie verständigt: "We will end the storage of internet and email records without good reasons" (Arbeitsprogramm der neuen konservativ-liberalen Regierung Cameron).
Der irische High-Court hat am 05.05.2010 entschieden, im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens gemäß Artikel 267 AEUV dem EuGH die Frage vorzulegen, ob die Richtlinie 2006/24/EG mit den verbrieften Grundrechten der Gemeinschaft vereinbart ist, und bereitet derzeit eine entsprechende Vorlage an den Gerichthof vor."
Und nun prüft die EU Kommission auch noch selbst ob ihre Richtlinie ok war und findet kein Land, dass ihr Daten über Erfolge durch die Vorratsdatenspeicherung liefern kann.
Mehr dazu bei http://www.bmj.bund.de/enid/9a714ed5450958d3f9c418e7be34219b,0/Strafverfahren/Vorratsdatenspeicherung_1f6.html
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